Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Erdal Akkoc mit Sitz in Frankfurt am Main, gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich und Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Erdal Akkoc erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Erdal Akkoc (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Erdal Akkoc mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Die Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Erdal Akkoc ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(3) Die Angebote und Leistungen von Erdal Akkoc richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen und Bedingungen von Erdal Akkoc
(1) Erdal Akkoc erbringt individuelle Beratungs- und/oder Agenturdienstleistungen, insbesondere im Bereich Prozessoptimierungen und Automationen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, schuldet Erdal Akkoc dem Auftraggeber nicht die Erbringung eines Werks, konkreten Erfolgs oder Umsatzzahlen sowie weiteren Kennzahlen.
(2) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger von Erdal Akkoc gelieferten Prozesse und Automationen ausschließlich und selbst verantwortlich. Erdal Akkoc übernimmt keine Haftung hierfür.
(3) Der Auftraggeber hat stets die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Erdal Akkoc zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung in Teilen oder im Ganzen durch Erdal Akkoc, bleibt der Vergütungsanspruch hiervon unberührt.
(4) Erdal Akkoc behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen und benötigt hierzu keine gesonderte Genehmigung.
(5) In Bezug auf die von Erdal Akkoc zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber steht Erdal Akkoc in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Sofern zwischen Erdal Akkoc und dem Kunden sogenannte Online-Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung.
§ 3 Vertragsabschluss // Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Erdal Akkoc und dem Auftraggeber kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Gegebenenfalls auch durch eine Videokonferenz, wo der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt.
(2) Der Auftraggeber erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Erdal Akkoc eine Bestätigung, ist jedoch für die Gültigkeit des Vertragsschlusses nicht notwendig.
§ 4 Leistungen, die eine Abnahme erfordern
(1) Die Leistungen von Erdal Akkoc unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt und damit eine Abnahme notwendig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2–10.
(2) Erdal Akkoc kann vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Erdal Akkoc kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber Erdal Akkoc nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und Erdal Akkoc überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Auftraggeber.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Erdal Akkoc verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern diese mehr als zwei Stunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die erst nach Abnahme festgestellt werden. Die Berechnung erfolgt basierend auf einem branchenüblichen Stundensatz einer Unternehmensberatung.
(6) Erdal Akkoc ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Auftraggeber separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Auftraggeber ist für die angemessene Vergütung des Sachverständigen verpflichtet, in Vorleistung zu gehen. Sollte der Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Erdal Akkoc dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Erdal Akkoc gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung hin zur Abnahme nicht binnen 10 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Erdal Akkoc angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Erdal Akkoc erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Erdal Akkoc beinhaltet eine andere Vereinbarung. Eine erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber Erdal Akkoc nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(4) Erdal Akkoc stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 7 Werktagen nach Rückbuchung zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten vollständig zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung und Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen Erdal Akkoc und dem Auftraggeber hat die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Etwaige darüber hinausgehende freie Kündigungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 7 Verzug // Außerordentliche Kündigung
(1) Die Fristen für die Leistungserbringung durch Erdal Akkoc beginnen erst, wenn der vereinbarte Rechnungsbetrag eingegangen ist und die notwendigen Daten bzw. Informationen vollständig vorliegen und/oder die notwendigen Mitwirkungspflichten erbracht wurden.
(2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Erdal Akkoc das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Auftraggeber im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist Erdal Akkoc dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die gesamte Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Vertragsende wird als Schadensersatz geltend gemacht.
(4) Erdal Akkoc wird die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und ist berechtigt, sich zur Erfüllung Dritter zu bedienen.
§ 8 Erfüllung des Vertrags
(1) Erdal Akkoc wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Er ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Erdal Akkoc die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet, es sei denn, es besteht hierzu eine explizite schriftliche Vereinbarung. Auf Nachfrage wird Erdal Akkoc innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Falls Erdal Akkoc die vereinbarten Dienstleistungen nicht erbringen kann – aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat –, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
§ 9 Verhaltensweise
(1) Der Auftraggeber hat die üblichen Verhaltensweisen eines rechtlichen Kaufmanns gegenüber Erdal Akkoc zu gewährleisten. Erdal Akkoc behält sich das Recht vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße bzw. sachgrundlose Äußerung über sein Unternehmen und seine Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und unangemessene Kritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und ggf. zur Anzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass Erdal Akkoc überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt Erdal Akkoc insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzung der Referenz
(1) Der Auftraggeber erteilt Erdal Akkoc das Recht, die im Rahmen der vertraglich erbrachten Leistungen in Teilen oder Gesamten als Referenz, Case-Study, Kundenergebnis etc. auf der Webseite, Social-Media-Kanälen oder sonstigen Publikationen zu verwenden und darzustellen.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, auf Nachfrage ein Kundenfeedback in Text- oder Videoform bereitzustellen.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Erdal Akkoc erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Erdal Akkoc für den Auftraggeber erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how etc.). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber die gemäß vertraglicher Vereinbarung zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 genannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Erdal Akkoc über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte oder verbundene Unternehmen wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird es von Erdal Akkoc anderweitig eingeräumt.
§ 14 Haftung
(1) Erdal Akkoc haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Erdal Akkoc nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart wurden und von beiden Parteien unterschrieben oder nachweislich anderweitig bestätigt worden sind. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang. Für deren Inhalt ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Erdal Akkoc entscheidend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Erdal Akkoc.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 21.03.2025 © Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung dieser AGB ist ausdrücklich untersagt.